Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wie wir zusammenarbeiten: Leistungen, Fristen, Nutzungsrechte, Zahlung und Haftung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Offscript Schweiz KLG und ihren Kundinnen und Kunden. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten sind.
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der Offscript Schweiz KLG, Altwiesenstrasse 346, 8051 Zürich, UID CHE-216.088.645 (nachfolgend «Offscript»).
Sie gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmen, Selbständigerwerbenden und Organisationen. Geschäftsbedingungen der Kundschaft finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Massgebend ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung. Änderungen teilen wir mindestens 30 Tage im Voraus mit.
Unsere Offerten sind während 30 Tagen gültig und bis zur Annahme unverbindlich. Angaben auf der Website, insbesondere zu Paketen und Preisen, stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar.
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kundschaft die Offerte schriftlich oder per E-Mail annimmt oder Offscript mit der Ausführung beginnt und dies nicht beanstandet wird.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte oder dem gewählten Monatspaket. Er umfasst je nach Vereinbarung Konzeption, Videodreh, Fotografie, Schnitt, Creator-Einsätze, Betreuung von Social-Media-Kanälen sowie Performance-Kampagnen.
Die vereinbarte Anzahl Videos bezieht sich auf einen Kalendermonat. Nicht abgerufene Leistungen verfallen am Monatsende und werden nicht gutgeschrieben oder übertragen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Drehtage werden gemeinsam geplant. Anfahrten innerhalb des Kantons Zürich sind enthalten. Für Standorte ausserhalb wird eine Pauschale pro Drehtag verrechnet, die vorgängig in der Offerte ausgewiesen wird.
Die Kundschaft stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge, Räumlichkeiten und Materialien bereit, die für die Leistungserbringung nötig sind, und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und begründen keine Minderung.
Offscript darf zur Erfüllung des Vertrags Dritte beiziehen, etwa freie Creators, Kameraleute oder Cutter. Die Verantwortung gegenüber der Kundschaft bleibt bei Offscript.
Termine für Drehs sind verbindlich, sobald sie schriftlich bestätigt sind.
Muss Offscript einen Termin aus wichtigem Grund verschieben, etwa wegen Krankheit oder Ausfall der Technik, wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Bei Aussendrehs, die wetterbedingt nicht durchführbar sind, wird ohne Kostenfolge verschoben.
Die Kundschaft erhält das fertige Material zur Freigabe. Im Preis enthalten ist eine Korrekturrunde pro Video mit inhaltlich zusammenhängenden Anpassungen.
Weitere Korrekturrunden sowie Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, insbesondere Konzeptwechsel nach dem Dreh, werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.
Erfolgt innert zehn Arbeitstagen nach Zustellung keine Rückmeldung, gilt das Material als freigegeben.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Monatspakete werden im Voraus in Rechnung gestellt, Projektarbeiten nach Abschluss oder gemäss vereinbartem Zahlungsplan. Bei Projekten ab CHF 5'000 kann eine Anzahlung von 50 % verlangt werden.
Rechnungen sind innert 20 Tagen netto zahlbar. Nach Ablauf gerät die Kundschaft ohne weitere Mahnung in Verzug. Es wird ein Verzugszins von 5 % gemäss Art. 104 OR geschuldet, ausserdem können Mahnspesen von CHF 20 pro Mahnung verrechnet werden.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen darf Offscript laufende Arbeiten und die Ausspielung von Content bis zum Zahlungseingang aussetzen.
Monatspakete haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Danach verlängern sie sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform; E-Mail genügt.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten, insbesondere bei anhaltendem Zahlungsverzug oder schwerwiegender Vertragsverletzung.
Nach vollständiger Bezahlung erhält die Kundschaft das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht ausschliessliche Recht, die gelieferten Inhalte für ihre eigene Unternehmenskommunikation zu nutzen, insbesondere auf Social Media, der eigenen Website und in Werbematerial.
Nicht enthalten sind ohne gesonderte Vereinbarung: die Weitergabe oder der Verkauf an Dritte, die Verwendung durch verbundene Unternehmen sowie die Bearbeitung des Materials durch Dritte in einer Weise, die den Charakter des Werks verändert.
Rohmaterial, Projektdateien und Schnittvorlagen verbleiben bei Offscript und sind nicht Vertragsbestandteil. Sie können gegen gesondertes Entgelt herausgegeben werden.
Solange die Rechnung nicht vollständig beglichen ist, bleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Offscript.
Offscript darf die für die Kundschaft erstellten Arbeiten sowie deren Namen und Logo zu Referenzzwecken verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen und auf Social Media.
Die Kundschaft kann dem jederzeit schriftlich widersprechen. In diesem Fall entfernen wir die betreffenden Inhalte innert 30 Tagen, soweit technisch möglich.
Die Kundschaft sichert zu, dass sie über die Rechte an allen von ihr beigestellten Materialien verfügt, namentlich an Logos, Bildern, Musik und Texten, und stellt Offscript von Ansprüchen Dritter frei.
Sollen Mitarbeitende, Gäste oder Kundinnen und Kunden gefilmt werden, holt die Kundschaft die erforderlichen Einwilligungen ein. Offscript unterstützt auf Wunsch mit einer Vorlage.
Für Musik in Videos verwendet Offscript ausschliesslich lizenzierte oder rechtefreie Titel. Wünscht die Kundschaft bestimmte Musik, ist sie für deren Lizenzierung verantwortlich.
Offscript erbringt die Leistungen fachgerecht und sorgfältig. Mängel sind innert zehn Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich zu rügen; danach gilt die Leistung als genehmigt.
Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nachbesserung. Schlägt diese zweimal fehl, kann die Kundschaft eine angemessene Minderung verlangen.
Ein bestimmter Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet. Reichweite, Interaktionen, Follower-Wachstum und Anfragen hängen von Faktoren ab, die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen, namentlich von den Algorithmen der Plattformen. Angaben zu erwarteten Ergebnissen sind Erfahrungswerte, keine Zusicherung.
Offscript haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Betrag beschränkt, den die Kundschaft in den letzten zwölf Monaten für die betreffende Leistung bezahlt hat.
Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Reputationsschäden sowie Schäden aus der Sperrung oder Löschung von Social-Media-Konten durch die Plattformbetreiber.
Für Datenverluste haftet Offscript nur, soweit die Kundschaft für eine angemessene eigene Datensicherung gesorgt hat.
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
Ausgenommen ist die Referenznutzung nach Ziffer 9 sowie die Weitergabe an beigezogene Dritte, die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes.
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der Parteien, etwa behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Epidemien oder länger andauernde Ausfälle der Infrastruktur, befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag ohne Entschädigungsfolge auflösen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
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